Das Markenrecht sieht für Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (hierzu können z. B. Internetforen gehören) einen besonderen Schutz vor, den Werktitel bzw. Titelschutz.
Man erlangt einen Titelschutz durch Benutzung des Namens oder der besonderen Bezeichnung. Der Zeitrang dieses Schutzes kann allerdings durch eine Veröffentlichung des Namens bzw. der Bezeichnung vorverlegt werden, so dass bereits vor Benutzung der Arbeitstitel geschützt wird. Allerdings sind auch beim Werktitel verschiedene Schutzkriterien zu berücksichtigen.
Die Erlangung eines Werktitels durch Veröffentlichung ist mit relativ wenig Kosten verbunden.
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